Pflichtteilsrechner

Bitte beachten Sie die Hinweise zur Nutzung des Rechners.

Gerne beraten wir Sie zu weiteren Fragen bezüglich des gesetzlichen Pflichtteils.

Hinweise zur Nutzung des Pflichtteilrechners:

Nutzungshinweise

  1. Mit dem auf dieser Seite angebotenen Pflichtteilsquoten-Rechner können Sie den Anteil ermitteln, welcher Ihnen unter Zugrundelegung der von Ihnen gemachten Angaben gegebenenfalls als Pflichtteil vom Erbe der verstorbenen Person zusteht. Für eine weitestgehend zutreffende Ermittlung der Pflichtteilsquote ist es erforderlich, dass Sie die folgenden Fragen möglichst genau beantworten. 
  2. Der vorliegende Pflichtteilsquoten-Rechner berücksichtigt einen großen Teil der erfahrungsgemäß am häufigsten in Betracht kommenden familiären Konstellationen. Fallgestaltungen, die eher selten auftreten (bspw. mit Adoptionen, Erbverzichten etc.) umfasst der Pflichtteilsquoten-Rechner nicht.  
  3. Eine Besonderheit gilt betr. den Pflichtteilsanspruch des überlebenden Ehegatten. Bitte lesen Sie hierzu unsere Ausführungen unter den FAQs (Steht mir ein Anspruch auf Pflichtteil zu?). Der Pflichtteilsquoten-Rechner unterstellt, dass der Ehegatte weder Erbe noch Vermächtnisnehmer geworden ist. 
  4. Für die Fallkonstellation, dass die verstorbene Person verheiratet war und Sie die Pflichtteilsquote als Abkömmling ermitteln möchten, geht der Pflichtteilsquoten-Rechner bei der Auswahl, dass die Eheleute güterrechtlich in einer Zugewinngemeinschaft gelebt haben, davon aus, dass dem überlebenden Ehegatten der so genannte große Pflichtteil zusteht. Wenn dem nicht so ist und dem überlebenden Ehegatten der so genannte kleine Pflichtteil zusteht, können sich die Pflichtteilsquoten ändern. Grundsätzlich raten wir, sich im Zweifel rechtlich beraten zu lassen.

Rechtliche Bedingungen und Hinweise für die Nutzung des Pflichtteilsquoten-Rechners

  1. Bei der Nutzung des Pflichtteilsquoten-Rechners ist der Einsatz von Cookies technisch unabdingbar. Mit der Nutzung des Pflichtteilsquoten-Rechners stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. 
  2. Der Pflichtteilsquoten-Rechner ist von uns mit größter Sorgfalt erstellt worden. Ungeachtet dessen ist nicht ausgeschlossen, dass es in Einzelfällen dazu kommt, dass ein angezeigtes Ergebnis nicht korrekt ist. Für die Richtigkeit der Ergebnisse wird unsererseits keinerlei Gewähr oder rechtliche Haftung übernommen. Insbesondere ist die Haftung für leichte und einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. 
  3. Bitte beachten Sie, dass der Pflichtteilsquoten-Rechner keine rechtliche Beratung ersetzen kann und soll. Er dient nur Ihrer ersten Orientierung und Einschätzung. Grundsätzlich gilt, dass Sie sich rechtlich beraten lassen sollten, bevor Sie Entscheidungen treffen, welche die Ergebnisse unseres Pflichtteilsquoten-Rechners berücksichtigen oder die auf diesen Ergebnissen beruhen. 
  4. Der Pflichtteilsquoten-Rechner ist ausschließlich für die private Nutzung konzipiert und darf ausschließlich für private Zwecke genutzt werden. Eine kommerzielle Nutzung ist ausdrücklich untersagt und wird gegebenenfalls (straf-) rechtlich verfolgt. 
  5. Wenn Sie Unklarheiten/Fragen bezüglich der Ergebnisse haben oder einer weiteren rechtlichen Beratung bedürfen, wenden Sie sich gerne an uns oder kontaktieren Sie eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt, die/der möglichst auf erbrechtliche Fragen spezialisiert ist. 
  6. Die Nutzung des Pflichtteilsquoten-Rechners ist kostenlos. Bei der Nutzung gelten ergänzend unsere Nutzungsbedingungen Datenschutzbestimmungen (Link).
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