Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht

Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht für Mieter und Vermieter

Der Fachanwalt für Mietrecht hilft Mietern und Vermietern Streitigkeiten beizulegen. Sein Wissen umfasst die Rechte beider Seiten. Berechtigte Interessen können Sie mit seiner Kompetenz professionell durchsetzen.

Ein Fachanwalt für Mietrecht hat sich auf das Mietrecht spezialisiert und verfügt daher über eine besonders umfassende Expertise in diesem Bereich. Dies kann für Sie als Mandanten einige Vorteile haben:

  1. Der Fachanwalt kennt sich in komplexen Mietrechtsfragen besser aus und kann daher schneller und zielgerichteter Lösungen für Ihr Problem finden.

  2. Er kann Ihnen aufgrund seiner Erfahrung und seines Fachwissens zuverlässige Auskünfte und Empfehlungen geben.

  3. Er kann Ihnen aufgrund seiner Kenntnisse über die aktuelle Rechtsprechung und die neuesten Gesetzesentwicklungen im Mietrecht besseren Schutz vor möglichen Risiken bieten.

  4. Er kann aufgrund seines Spezialwissens möglicherweise auch schneller und effektiver für Sie arbeiten, da er sich nicht erst in die Materie einarbeiten muss.

  5. Ein Fachanwalt für Mietrecht ist zudem verpflichtet, regelmäßig Fortbildungen zu besuchen, um seine Kenntnisse auf dem aktuellen Stand zu halten. Daher können Sie sicher sein, dass Sie von einem auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung beratenden Anwalt betreut werden.

Wohnraummietrecht

Wir vertreten Sie im Bereich des Wohnraummietrechts sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.

Folgende Themen gehören zu unserem Fachbereich:

Mietvertrag
  • Erstellung & Prüfung von Mietverträgen
  • Rechtliche Durchsetzung aus Verträgen
  • Anspruch auf Schönheitsreparaturen
Kündigung
  • Erstellung von rechtsgültigen Kündigungen
  • Prüfung von Kündigungen (z.B. Eigenbedarfskündigung, fristlose Kündigung, Zahlungsverzug)
Räumungsklage
  • Durchsetzung oder Abwehr von Räumungsklagen
Mieterhöhung / Mietminderung / Indexmiete
  • Durchsetzung oder Abwehr
Nebenkostenpauschale und Vorauszahlungen
  • Prüfen oder Durchsetzen

Ein großer Bereich ist hier die Beendigung von Mietverhältnissen durch Kündigungen wegen Zahlungsverzuges oder Eigenbedarf. Durch unsere fachanwaltliche Beratung ist gewährleistet, dass wir Ihre Rechte konsequent durchsetzen.

Wir unterstützen Sie weiterhin auch bei der Abwicklung eines bereits beendeten Mietverhältnisses (Schadenersatzansprüche, Renovierungspflichten und Rückzahlung Mietkaution) sowie bei Fragen rund um das Thema Mieterhöhung.

Gewerberaummietrecht

Unsere Kanzlei vertritt Sie selbstverständlich auch im Bereich des Gewerberaummietrechts.

Ihre Vorteile bei Hinzuziehung eines Fachanwalts für Mietrecht:

  • Er hat sich speziell auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert und hat somit eine besondere Expertise und Erfahrung in diesem Bereich
  • Er ist über die neuesten Gesetze und Rechtsprechungen im Gewerbemietrecht informiert und kann somit kompetent beraten und vertreten
  • Er kennt die Branche und die üblichen Praktiken im Gewerbemietrecht und kann somit die Interessen des Mandanten effektiv vertreten
  • Er hat möglicherweise Kontakte zu anderen Fachleuten, wie zum Beispiel Sachverständigen, die für die Beurteilung von Gewerberäumen benötigt werden können
  • Er kann in schwierigen Fällen auf seine Erfahrungen aus früheren Mandaten zurückgreifen und somit für den Mandanten die bestmögliche Lösung finden

Da die Vertragsparteien hier anders als bei der Wohnraummiete viel freier in der Vertragsgestaltung sind liegt ein Schwerpunkt bereits bei der Erstellung des Mietvertrages. Hier zeigen er Ihnen verschiedene Möglichkeiten der Klausel- und Vertragsgestaltung auf.

Ein weiterer Themenbereich sind Fragen im Zusammenhang mit dem Schriftformerfordernis.

Auch hier berät der Fachanwalt Sie selbstverständlich gerne bei Fragen im Zusammenhang mit der Beendigung des Vertrages.

Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht)

In diesem Bereich vertreten wir Wohnungseigentümergemeinschaften, Hausverwaltungen und auch einzelne Eigentümer sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.

Der Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht berät Sie bei Fragen rund um die folgenden Themen:

  • Eigentum an einer Wohnung
  • Vermietung und Verpachtung von Wohnungen
  • Kauf und Verkauf von Wohnungen
  • Mietverträge und Mietrecht
  • Modernisierung und Renovierung von Wohnungen
  • Hausverwalter, Verwaltervertrag, Abberufung des Verwalters sowie Haftung des Verwalters
  • Wohnungsüberlassung an Dritte (z.B. Airbnb)
  • Wohnungseigentümerversammlungen und Entscheidungsfindung
  • Wohnungseigentumsvereinbarungen und Gemeinschaftsordnungen.
  • Teilungserklärung und die damit verbundenen Auseinandersetzungen in Bezug auf die Nutzung und den Gebrauch von Gemeinschafts- und Sondereigentum.

Eine entscheidende Rolle im WEG-Recht nehmen auch die Eigentümerversammlung und die damit verbundenen Probleme im Hinblick auf Einberufung, Tagesordnung und Teilnahme sowie Beschlussfassung und Möglichkeit der Beschlussanfechtung ein.

Hausverwaltungen unterstützt der Fachanwalt bei der Durchsetzung von Forderungen der Wohnungseigentümergemeinschaft bis hin zur Eintragung von Sicherungshypotheken oder zur Zwangsversteigerung der entsprechenden Wohnung.

Rechtsanwalt Karl-Heinz Rupp

 kümmert sich seit Jahren für seine Mandant*innen um die

  • Beratung, Vertretung und Durchsetzung von Ansprüchen als Vermieter oder Mieter.

  • Beratung bei:

    • Wohraumnmietrecht
    • Gewerberaummietrecht
    • Wohnungseigentumsrecht

Auch hier zeigt die Erfahrung: Die frühzeitige Inanspruchnahme eines Fachanwalts für Mietrecht spart Ihnen häufig Geld, Zeit und Nerven.

Anwaltkanzlei-Alzey
Rechtsanwalt Karl-Heinz Rupp ist Ihr Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht in Alzey und Rheinhessen.

Was unsere Mandanten sagen

Unsere Ansprüche an uns selber sind hoch.

Deswegen freuen wir uns über die zahlreichen positiven Bewertungen auf Anwalt.de.

Überzeugen Sie sich selber. Wir sind für Sie da.

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