Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht)
In diesem Bereich vertreten wir Wohnungseigentümergemeinschaften, Hausverwaltungen und auch einzelne Eigentümer sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
Der Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht berät Sie bei Fragen rund um die folgenden Themen:
- Eigentum an einer Wohnung
- Vermietung und Verpachtung von Wohnungen
- Kauf und Verkauf von Wohnungen
- Mietverträge und Mietrecht
- Modernisierung und Renovierung von Wohnungen
- Hausverwalter, Verwaltervertrag, Abberufung des Verwalters sowie Haftung des Verwalters
- Wohnungsüberlassung an Dritte (z.B. Airbnb)
- Wohnungseigentümerversammlungen und Entscheidungsfindung
- Wohnungseigentumsvereinbarungen und Gemeinschaftsordnungen.
- Teilungserklärung und die damit verbundenen Auseinandersetzungen in Bezug auf die Nutzung und den Gebrauch von Gemeinschafts- und Sondereigentum.
Eine entscheidende Rolle im WEG-Recht nehmen auch die Eigentümerversammlung und die damit verbundenen Probleme im Hinblick auf Einberufung, Tagesordnung und Teilnahme sowie Beschlussfassung und Möglichkeit der Beschlussanfechtung ein.
Hausverwaltungen unterstützt der Fachanwalt bei der Durchsetzung von Forderungen der Wohnungseigentümergemeinschaft bis hin zur Eintragung von Sicherungshypotheken oder zur Zwangsversteigerung der entsprechenden Wohnung.