Berliner Testaments Generator

Sie können Ihr Testament machen!

Wir wollen Ihnen nicht die Pistole auf die Brust setzen. Aber erlauben Sie uns folgenden Ratschlag: Denken Sie frühzeitig daran, Ihr Erbe zu regeln.

Natürlich ist es unangenehm, sich Gedanken über den eigenen Tod bzw. dessen Folgen zu machen. Im Alltag wird die Gestaltung der eigenen Erbfolge häufig vernachlässigt oder gar völlig versäumt. Die Erfahrung zeigt aber, dass eine unterlassene Nachfolgeplanung oftmals zu ungewollten oder nicht bedachten Ergebnissen in der Erbfolge führen kann.

Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn aufgrund fehlenden Testaments durch die gesetzliche Erbfolge die Erben der verstorbenen Person mehreren Generationen angehören, also beispielsweise der überlebende Ehegatte und die gemeinsamen Kinder Erben werden. Es entsteht dann eine Erbengemeinschaft, die an die Stelle der verstorbenen Person tritt. Häufig hat eine solche Konstellation die unliebsame Folge, dass sich der überlebende Ehegatte früher oder später den Forderungen der Kinder ausgesetzt sieht, dass die Erbengemeinschaft aufgelöst wird.

Deswegen ist es umso wichtiger, die eigene Erbfolge zu planen, wenn Sie nahestehende Familienangehörige haben, also Ehegatte und Kinder. Eine sehr gängige Gestaltungsform der Erbfolge ist das landläufig bekannte, so genannte „Berliner Testament“. Informationen hierzu finden Sie unter Was ist ein „Berliner Testament“?

Mit dem hier angebotenen Testaments-Generator können Sie einen Text erstellen, welcher als beispielhafte Vorlage für die Errichtung eines Berliner Testaments mit Einheitslösung dienen kann.

Ihre Daten werden von uns weder gespeichert noch an uns weitergeleitet. Falls Sie eine Plausibilitätsprüfung wünschen, erhalten wir ausschließlich Ihre Email Adresse, um Sie zu kontaktieren.

    Anzahl der Kinder:





    *Vorsicht, ein Testament ist nur unter bestimmten Bedingungen gültig. 
    Bitte beachten Sie daher folgende Nutzungsbedingungen und rechtliche Hinweise:

    • Das vorliegende kostenlose Angebot dient lediglich Informations- bzw. Veranschaulichungszwecken. Sie können damit eine beispielhafte Vorlage erstellen, wie sie auch an anderer Stelle ähnlich im Internet zu finden ist. Das Angebot kann keine individuelle und eingehende rechtliche Beratung und keine steuerliche Beratung ersetzen. Bitte wenden Sie sich für eine rechtliche Beratung an einen Rechtsanwalt und für eine steuerliche Beratung an einen Steuerberater.

    • Das vorliegende Angebot ist von uns mit größter Sorgfalt erstellt worden. Wir sind bemüht, unser Angebot sowie die darin enthaltenen Inhalte und Informationen möglichst aktuell zu halten. Ungeachtet dessen wird für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der Inhalte unseres Angebots keine Gewähr oder rechtliche Haftung übernommen.

    • In der Vorlage werden die darin ersichtlichen Prämissen unterstellt, beispielsweise betreffend den Güterstand, die Staatsangehörigkeit und die Lage und Zusammensetzung Ihres Vermögens. Sollte eine dieser oder andere zugrunde gelegte Prämissen nicht zutreffen, raten wir Ihnen, sich ggf. sowohl rechtlich als auch steuerlich beraten zu lassen.

    • Neben den in der Vorlage beispielhaft vorgeschlagenen Gestaltungsmöglichkeiten, beispielsweise betreffend die Pflichtteilsgeltendmachung und die Bindungswirkung sind Gestaltungen möglich, die zu anderen Rechtsfolgen führen können, welche für Ihre Erbfolge eventuell günstiger sind. Auch insofern gilt: Bitte wenden Sie sich für eine rechtliche Beratung an einen Rechtsanwalt und für eine steuerliche Beratung an einen Steuerberater.

    • Bei der Errichtung eines Testaments werden üblicherweise die in diesem Zeitpunkt bestehenden persönlichen und finanziellen Verhältnisse zumindest implizit zugrunde gelegt. Diese können sich nach der Testamentserrichtung ändern, bspw. weil weitere Abkömmlinge hinzukommen oder weil sich die Zusammensetzung des Vermögens ändert. Deswegen sollten Sie regelmäßig und anlassbezogen prüfen, ob sich die bei Errichtung des Testaments zugrunde gelegten Verhältnisse zwischenzeitlich geändert haben. Bitte wenden Sie sich auch hierfür ggf. für eine rechtliche Beratung an einen Rechtsanwalt und für eine steuerliche Beratung an einen Steuerberater.

    • Die gängigsten Formen für die wirksame Errichtung einer letztwilligen Verfügung in Gestalt eines Testaments sind das eigenhändige Testament sowie das notariell beurkundete Testament. Der hier angebotene Textvorschlag kann als beispielhafte Vorlage mit Vorschlägen für die Errichtung eines eigenhändigen Testaments dienen.

      Ein eigenhändiges gemeinschaftliches Testament muss von Anfang bis zum Ende von einem der Ehepartner eigenhändig geschrieben sein. Weitere unverzichtbare Wirksamkeitsvoraussetzung sind die eigenhändigen Unterschriften beider Ehegatten. Verstöße gegen die Mindestanforderungen führen zur Nichtigkeit. Unverheiratete Partner können kein gemeinschaftliches Testament errichten.

      Eine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der diesbezüglich von uns angebotenen Inhalte sowie für die richtige Umsetzung und Anwendung der Formvorschriften wird nicht übernommen! Bitte wenden Sie sich für eine rechtliche Beratung an einen Rechtsanwalt.

    • Im Vergleich zu einem eigenhändigen Testament kann ein notariell beurkundetes Testament Vorteile haben, und zwar unter anderem, dass der beurkundende Notar/die beurkundende Notarin Feststellungen zur Testierfähigkeit der testierenden Person trifft, dass das Risiko des Verlusts minimiert wird sowie, dass unter Umständen die Erteilung eines Erbscheins obsolet ist. Bitte wenden Sie sich bei Zweifeln oder Fragen auch hier für eine rechtliche Beratung an einen Rechtsanwalt oder an einen Notar.

    • Mit der Einsetzung des überlebenden Ehegatten als Erbe werden die Kinder der verstorbenen Person enterbt. Diesen stehen die Ansprüche als enterbte Abkömmlinge (Pflichtteilsansprüche sowie vorbereitende Ansprüche) zu. Informationen hierzu finden Sie unter „Ich bin enterbt worden. Steht mir ein Anspruch auf Pflichtteil zu?“

    Nach oben scrollen
    Cookie Consent mit Real Cookie Banner