STRAFRECHT

Strafverteidigung

Wir wissen, dass für viele Mandanten das Strafverfahren eine erhebliche psychische Belastung darstellt. Das Ziel unserer anwaltlichen Tätigkeit ist daher stets die frühestmögliche Intervention, um das jeweilige Strafverfahren strategisch zu beeinflussen, Öffentlichkeit zu vermeiden und Ihr Ansehen sowie Ihr berufliches Fortkommen zu schützen.

Aus diesem Grund sollten Sie frühzeitig einen Verteidiger beauftragen. Entgegen einer weit verbreiteten Vorstellung entscheidet sich der Ausgang eines Strafverfahrens meist nicht erst in der Hauptverhandlung. Eine gute Verteidigung im Ermittlungsverfahren stellt die Weichen und kann sogar eine Hauptverhandlung entbehrlich machen. Denn im Ermittlungsverfahren kann entweder durch eine Aussage oder Schweigen zum Tatvorwurf und durch das Stellen von Beweisanträgen Einfluss auf den Verlauf des Verfahrens genommen werden. Möglich ist zum Beispiel in manchen Fällen die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße. Im Gegensatz zu einer Verurteilung führt die Einstellung zu keiner eingetragenen Vorstrafe. In Verkehrsstrafsachen kann eine Einstellung Sie vor Punkten in Flensburg oder einem Fahrverbot retten.

Am Anfang jeder Verteidigung beantragen wir zunächst Akteneinsicht. Die Staatsanwaltschaft oder das Gericht gewährt die Einsicht in die Ermittlungsakte. Erst dann können wir uns ein genaues Bild über die Ihnen vorgeworfene Straftat und die individuelle Beweislage verschaffen. Aufgrund der Erkenntnisse aus der Ermittlungsakte beraten wir Sie und geben Ihnen eine Einschätzung für das weitere Verfahren.

In manchen Fällen müssen Sie vor Gericht. Wir legen dann die Verteidigungsstrategie fest. Das Ziel kann ein Freispruch oder aber eine Geldstrafe oder Bewährungsstrafe sein. Wir erklären Ihnen, ob Sie besser zu den Vorwürfen etwas sagen sollen oder schweigen.

Strafrecht Anwalt Alzey
Anwaltskanzlei Alzey

Zu den Schwerpunkten im Strafrecht gehören:

  • Allgemeines Strafrecht (z.B. Körperverletzung, Diebstahl, Raub, Betrug, Sexualdelikte)
  • Betäubungsmittelstrafrecht
  • Kapitalstrafsachen ( z. B. Mord, Totschlag)
  • Verkehrsstrafsachen (z. B. Trunkenheit im Verkehr, verbotene Kraftfahrzeugrennen, Nötigung)
  • Medizinstrafrecht (z. B. fahrlässige Körperverletzung, fahrlässige Tötung)
  • Jugendstrafrecht

Neben der Verteidigung in Strafverfahren vertreten wir auch Geschädigte als Nebenkläger. Das Gesetz beschränkt jedoch die Möglichkeit der Nebenklage auf bestimmte Delikte:

  • Sexualdelikte
  • Beleidigungsdelikte
  • Körperverletzungsdelikte
  • Freiheitsdelikte
  • Versuchte Tötungsdelikte

Der Nebenkläger hat folgende Rechte:

  • Informationsrechte über den Stand des Verfahrens
  • Anhörungsrechte und das Recht, zu einzelnen Aspekten Stellung zu nehmen und Erklärungen abzugeben, wobei sie aber der Wahrheitspflicht unterliegen
  • Das Recht zur Einsicht in die Akten (aber nur über einen Rechtsanwalt)
  • Das Recht, Fragen an Angeklagten, Zeugen oder Sachverständige zu stellen
  • Das Recht, einen Richter oder Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen
  • Das Beweisantragsrecht
  • Das Recht, Fragen oder Anordnungen des Vorsitzenden zu beanstanden
  • Das (allerdings beschränkte) Recht, gegen ein Urteil Rechtsmittel einzulegen
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Anwalt in Alzey
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