
Zu den Schwerpunkten im Strafrecht gehören:
- Allgemeines Strafrecht (z.B. Körperverletzung, Diebstahl, Raub, Betrug, Sexualdelikte)
- Betäubungsmittelstrafrecht
- Kapitalstrafsachen ( z. B. Mord, Totschlag)
- Verkehrsstrafsachen (z. B. Trunkenheit im Verkehr, verbotene Kraftfahrzeugrennen, Nötigung)
- Medizinstrafrecht (z. B. fahrlässige Körperverletzung, fahrlässige Tötung)
- Jugendstrafrecht
Neben der Verteidigung in Strafverfahren vertreten wir auch Geschädigte als Nebenkläger. Das Gesetz beschränkt jedoch die Möglichkeit der Nebenklage auf bestimmte Delikte:
- Sexualdelikte
- Beleidigungsdelikte
- Körperverletzungsdelikte
- Freiheitsdelikte
- Versuchte Tötungsdelikte