Zu den Schwerpunkten im Strafrecht gehören:
Allgemeines Strafrecht
- Körperverletzung (z.B. vorsätzliche Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung)
- Diebstahl (z.B. einfacher Diebstahl, Diebstahl mit Waffen)
- Raub (Erpressung mit Gewaltandrohung)
- Betrug (z.B. Warenbetrug, Subventionsbetrug)
- Sexualdelikte (z.B. Vergewaltigung, sexueller Missbrauch)
Betäubungsmittelstrafrecht
Straftaten im Zusammenhang mit unerlaubtem Handel, Besitz und Konsum von Drogen
Kapitalstrafsachen
- Mord (vorsätzliche Tötung aus Mordmerkmalen wie Habgier)
- Totschlag (vorsätzliche Tötung ohne Mordmerkmale)
Verkehrsstrafsachen
- Trunkenheit im Verkehr (Fahren unter Alkohol-/Drogeneinfluss)
- Verbotene Kraftfahrzeugrennen (illegale Rennen)
- Nötigung im Straßenverkehr (z.B. Nicht-Durchlassen von Rettungsfahrzeugen)
Medizinstrafrecht
- Fahrlässige Körperverletzung (z.B. ärztliche Behandlungsfehler)
- Fahrlässige Tötung (z.B. Kunstfehler bei Operation)
Jugendstrafrecht
Straftaten von Jugendlichen und Heranwachsenden bis 21 Jahre
Vertretung von Geschädigten als Nebenkläger
Neben der Verteidigung in Strafverfahren vertreten wir auch Geschädigte als Nebenkläger. Das Gesetz beschränkt die Möglichkeit der Nebenklage jedoch auf bestimmte Delikte:
- Sexualdelikte (z.B. Vergewaltigung, sexuelle Nötigung)
- Beleidigungsdelikte (z.B. üble Nachrede, Verleumdung)
- Körperverletzungsdelikte (z.B. einfache Körperverletzung)
- Freiheitsdelikte (z.B. Freiheitsberaubung, Geiselnahme)
- Versuchte Tötungsdelikte (versuchter Mord/Totschlag)