STRAFRECHT

Strafverteidigung

Frühzeitige Intervention für Ihre Verteidigung

Wir wissen, dass ein Strafverfahren für viele Mandanten eine erhebliche psychische Belastung darstellt. Unser Ziel ist daher stets die frühestmögliche Intervention, um das Verfahren strategisch zu beeinflussen, Öffentlichkeit zu vermeiden und Ihr Ansehen sowie berufliches Fortkommen zu schützen.

Warum Sie frühzeitig einen Verteidiger beauftragen sollten

Entgegen einer weit verbreiteten Vorstellung entscheidet sich der Ausgang eines Strafverfahrens meist nicht erst in der Hauptverhandlung. Eine gute Verteidigung im Ermittlungsverfahren stellt die Weichen und kann sogar eine Hauptverhandlung entbehrlich machen.

Möglichkeiten im Ermittlungsverfahren

Im Ermittlungsverfahren können Sie durch:

  • Aussage oder Schweigen zum Tatvorwurf
  • Stellen von Beweisanträgen

Einfluss auf den Verlauf nehmen. Möglich ist in manchen Fällen die Einstellung gegen Geldbuße. Im Gegensatz zu einer Verurteilung führt dies zu keiner Vorstrafe. In Verkehrsstrafsachen kann eine Einstellung Sie vor Punkten oder Fahrverbot bewahren.

Unser Vorgehen zu Beginn

Am Anfang beantragen wir Akteneinsicht bei Staatsanwaltschaft oder Gericht. Erst nach Einsicht in die Ermittlungsakte können wir uns ein genaues Bild über Tatvorwurf und Beweislage machen. Aufgrund dieser Erkenntnisse beraten wir Sie umfassend.

Wenn es vor Gericht geht

In manchen Fällen müssen Sie vor Gericht. Wir legen dann die Verteidigungsstrategie fest – das Ziel kann Freispruch, Geldstrafe oder Bewährung sein. Wir erklären Ihnen, ob Sie zu den Vorwürfen besser etwas sagen oder schweigen sollten.

RECHTSANWALT-RAFAEL-PINHAS
Rechtsgebiete

Zu den Schwerpunkten im Strafrecht gehören:

Allgemeines Strafrecht

  • Körperverletzung (z.B. vorsätzliche Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung)
  • Diebstahl (z.B. einfacher Diebstahl, Diebstahl mit Waffen)
  • Raub (Erpressung mit Gewaltandrohung)
  • Betrug (z.B. Warenbetrug, Subventionsbetrug)
  • Sexualdelikte (z.B. Vergewaltigung, sexueller Missbrauch)

Betäubungsmittelstrafrecht

Straftaten im Zusammenhang mit unerlaubtem Handel, Besitz und Konsum von Drogen

Kapitalstrafsachen

  • Mord (vorsätzliche Tötung aus Mordmerkmalen wie Habgier)
  • Totschlag (vorsätzliche Tötung ohne Mordmerkmale)

Verkehrsstrafsachen

  • Trunkenheit im Verkehr (Fahren unter Alkohol-/Drogeneinfluss)
  • Verbotene Kraftfahrzeugrennen (illegale Rennen)
  • Nötigung im Straßenverkehr (z.B. Nicht-Durchlassen von Rettungsfahrzeugen)

Medizinstrafrecht

  • Fahrlässige Körperverletzung (z.B. ärztliche Behandlungsfehler)
  • Fahrlässige Tötung (z.B. Kunstfehler bei Operation)

Jugendstrafrecht

Straftaten von Jugendlichen und Heranwachsenden bis 21 Jahre

Vertretung von Geschädigten als Nebenkläger

Neben der Verteidigung in Strafverfahren vertreten wir auch Geschädigte als Nebenkläger. Das Gesetz beschränkt die Möglichkeit der Nebenklage jedoch auf bestimmte Delikte:

  • Sexualdelikte (z.B. Vergewaltigung, sexuelle Nötigung)
  • Beleidigungsdelikte (z.B. üble Nachrede, Verleumdung)
  • Körperverletzungsdelikte (z.B. einfache Körperverletzung)
  • Freiheitsdelikte (z.B. Freiheitsberaubung, Geiselnahme)
  • Versuchte Tötungsdelikte (versuchter Mord/Totschlag)

Der Nebenkläger hat folgende Rechte:

Informationsrechte

  • Über den Stand des Verfahrens (z.B. Verfahrensstand, Termine, Zwischenergebnisse)

Anhörungsrechte

  • Recht, zu einzelnen Aspekten Stellung zu nehmen
  • Recht, Erklärungen abzugeben (unter Wahrheitspflicht)
    • Beispiel: Stellungnahme zur Glaubwürdigkeit eines Zeugen

Akteneinsichtsrecht

  • Recht zur Einsicht in die Akten (aber nur über einen Rechtsanwalt)

Fragerechte

  • Recht, Fragen an Angeklagten zu stellen
    • Beispiel: Fragen zur Tatmotivation
  • Recht, Fragen an Zeugen zu stellen
  • Recht, Fragen an Sachverständige zu stellen
    • Beispiel: Fragen an Gutachter zur Schuldfähigkeit

Ablehnungsrecht

  • Recht, einen Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen
  • Recht, einen Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen

Beweisantragsrecht

  • Recht, Beweisanträge zu stellen
    • Beispiel: Antrag auf Vernehmung weiterer Zeugen

Beanstandungsrecht

  • Recht, Fragen oder Anordnungen des Vorsitzenden zu beanstanden

Rechtsmittelrecht

  • Das (allerdings beschränkte) Recht, gegen ein Urteil Rechtsmittel einzulegen
PRS Anwalt

Rechtsanwalt Rafael Pinhas

Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Rechtsanwalt Rafael Pinhas
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