Eine fristlose Kündigung bedeutet, dass mit Zugang der Kündigung das Arbeitsverhältnis sofort endet. Die fristlose Kündigung kann sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer ausgesprochen werden.
Die fristlose Kündigung ist nach dem Gesetz zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Häufig wird vor Gericht darüber gestritten, ob ein solcher wichtiger Grund vorliegt. Beispiele für wichtige Gründe auf Seiten der Arbeitgeber:
- Straftaten des Arbeitnehmers in Zusammenhang mit seiner Arbeitstätigkeit (z.B. Spesenbetrug, Arbeitszeitbetrug, sexuelle Belästigung von Kollegen)
- Vortäuschen einer Arbeitsunfähigkeit
- verbotene Tätigkeit für einen Mitbewerber
Auf Seiten von Arbeitnehmern stellen erhebliche Zahlungsrückstände des Arbeitgebers den häufigsten Grund für eine fristlose Kündigung dar.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass eine fristlose Kündigung innerhalb von zwei Wochen ab Bekanntwerden des Kündigungsgrundes ausgesprochen werden muss. Wird diese Frist versäumt, so ist eine fristlose Kündigung nicht mehr möglich.
Auch bei der fristlosen Kündigung gilt, dass sie innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Kündigung eine Klage beim Arbeitsgericht einreichen müssen, wenn Sie gegen die Kündigung vorgehen wollen. Hier spielt es keine Rolle, ob auf ihr Arbeitsverhältnis das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet. Die fristlose Kündigung hat vor allem den Nachteil, dass Sie in der Regel zu einer Sperre beim Bezug von Arbeitslosengeld führt.