
Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht)
In diesem Bereich vertreten wir Wohnungseigentümergemeinschaften, Hausverwaltungen und auch einzelne Eigentümer sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
Wir beraten Sie bei Fragen rund um die Teilungserklärung und die damit verbundenen Auseinandersetzungen in Bezug auf die Nutzung und den Gebrauch von Gemeinschafts- und Sondereigentum.
Eine entscheidende Rolle im WEG-Recht nehmen auch die Eigentümerversammlung und die damit verbundenen Probleme im Hinblick auf Einberufung, Tagesordnung und Teilnahme sowie Beschlussfassung und Möglichkeit der Beschlussanfechtung ein.
Wir helfen Ihnen auch gerne bei Fragen zum Thema Hausverwalter, Verwaltervertrag, Abberufung des Verwalters sowie Haftung des Verwalters.
Hausverwaltungen unterstützen wir bei der Durchsetzung von Forderungen der Wohnungseigentümergemeinschaft bis hin zur Eintragung von Sicherungshypotheken oder zur Zwangsversteigerung der entsprechenden Wohnung.