Verkäufe aus Nachlässen

Verkäufe aus Nachlässen

  • In vielen Erbangelegenheiten stellt sich zum einen immer wieder die Frage, ob und wie Nachlassgegenstände verkauft werden können, welchen Wert die Gegenstände haben und ob sich hierfür eine am Kauf interessierte Person findet. Aufgrund der langjährigen Tätigkeit von Rechtsanwalt Dr. Starke als Nachlasspfleger und als Vertreter für Erbengemeinschaften werden wir außerdem regelmäßig von interessierten Personen mit Kaufanfragen kontaktiert.

  • Insbesondere für Erbengemeinschaften, die sich auseinandersetzen wollen, sind wir häufig damit betraut, Nachlassgegenstände zum Verkauf anzubieten bzw. den Kontakt zwischen Erben und Kaufinteressenten herzustellen und die Abwicklung des Verkaufs zu begleiten.

    Regelmäßig stehen folgende Nachlassgegenstände zum Verkauf:

    • Bebauter Grundbesitz (Einfamilienhäuser, Hofreiten, Lagerhallen etc.)
    • Unbebauter Grundbesitz (Ackerflächen, Weinberge, Gärten, Erholungsflächen etc.)
    • Kraftfahrzeuge
    • Landmaschinen, landwirtschaftliche Gerätschaften
    • Möbelstücke
    • Einrichtungsgegenstände (Gebrauchsgegenstände und antike Gegenstände)
PRS Anwalt
  • Bei bebautem Grundbesitz wird oftmals ein Maklerbüro mit der Suche nach kaufinteressierten Personen betraut. Bei unbebautem Grundbesitz erfolgt die Suche hingegen meist ohne Einschaltung eines Maklerbüros.
  • Bei Landwirtschaftsflächen bietet es sich an, diejenigen landwirtschaftlichen Betriebe, die in der Gemarkung bzw. in der Umgebung, in der sich die zu verkaufende Fläche befindet, ansässig sind, anzusprechen, ob Interesse an einem Ankauf besteht. Das Ziel, auf diese Weise für die verkaufenden Personen einen marktüblichen Preis zu erzielen und gleichzeitig sicherzustellen, dass der Acker oder der Weinberg weiterhin der landwirtschaftlichen Nutzung zur Verfügung steht, lässt sich hierdurch in der Regel verwirklichen.
  • Mittlerweile führen wir eine Liste mit kaufinteressierten Personen, die wir in unregelmäßigen Abständen per E-Mail über zum Verkauf stehende Landwirtschaftsflächen informieren. Wenn Sie Interesse daran haben, ebenfalls von uns informiert zu werden, schreiben Sie uns eine E-Mail an „kontakt@prs-anwalt.de“ mit dem Betreff „Interesse an Landwirtschaftsflächen“ und Ihrem Namen und Ihrer Anschrift.
  • Kraftfahrzeuge werden in den weitaus meisten Fälle an Gewerbetreibende oder mit KFZ handelnden Personen verkauft oder verschrottet.
  • Der Kontakt zu Kaufinteressierten für Landmaschinen, landwirtschaftliche Gerätschaften und Werkzeuge etc. erfolgt meist durch Mund-zu-Mund-Propaganda.
  • Möbelstücke und Einrichtungsgegenstände werden meistens entsorgt. In Einzelfällen gibt es interessierte Personen aus dem Kreis der Verwandten oder Bekannten, die gerne ein Möbelstück oder einen Gegenstand übernehmen möchten, die sie an die verstorbene Person erinnert.
  • Auf unserer Facebook-Seite https://www.facebook.com/PRSANWALT finden Sie in unregelmäßigen Abständen aktuelle Informationen zu konkreten Kaufgelegenheiten aus Nachlässen.

Rechtsanwalt Dr. David Starke

 kümmert sich seit Jahren für seine Mandant*innen um die

  • Beratung, Vertretung und Durchsetzung von Ansprüchen als enterbter Abkömmling (Auskunftsanspruch, Anspruch auf Wertermittlung, Anspruch auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, Pflichtteilsanspruch, Pflichtteilsergänzungsanspruch),

  • Beratung und Vertretung gegenüber enterbten Abkömmlingen (Erstellung von Nachlassverzeichnissen, Berücksichtigung lebzeitiger Zuwendungen, Berücksichtigung besonderer Leistungen, bspw. Pflege, Berechnung von Ansprüchen),

  • Beratung und Vertretung als Miterbe innerhalb einer Erbengemeinschaft (Anspruch auf Auskunft und Rechnungslegung, Anspruch auf ordnungsgemäße Verwaltung, Anspruch auf Auseinandersetzung).

Auch hier zeigt die Erfahrung: Die frühzeitige Inanspruchnahme eines Fachanwalts für Erbrecht spart Ihnen häufig Geld, Zeit und Nerven.

Dr. David Starke Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Dr. Starke ist Ihr Fachanwalt für Erbrecht in Alzey und Rheinhessen.

WAS UNSERE MANDANTEN SAGEN

Unsere Ansprüche an uns selber sind hoch.

Deswegen freuen wir uns über die zahlreichen positiven Bewertungen auf Anwalt.de.

Überzeugen Sie sich selber. Wir sind für Sie da.

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