Hier finden Sie Antworten zu allgemeinen Fragen über unsere Tätigkeit als Anwaltskanzlei.
Haben Sie konkrete Fragen zu den von uns vertretenen Rechtsgebieten, folgen Sie bitte den Links.
Anwaltsgebühren sind gesetzlich geregelt. Die Vorschriften hierfür findet man im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). In vielen Fällen berechnet der Rechtsanwalt seine Gebühren nach dem sogenannten Gegenstandswert.
Was heißt das?
Je höher der Wert des Streitgegenstandes ist, umso höher ist auch die anwaltliche Gebühr.
Wir können außerhalb eines Mandats keine Ratschläge am Telefon erteilen. Das machen wir bewusst nicht, weil wir ohne genaue Kenntnisse des Sachverhalts und der notwendigen Unterlagen keine seriösen Rechtsrat erteilen können.
In Strafsachen und bei vielen neuen Mandanten fordern wir regelmäßig einen angemessenen Vorschuss.
Schreiben Sie uns oder rufen Sie bei uns an.
Eine Erstberatung kostet regelmäßig nicht mehr als 190 € zuzüglich Umsatzsteuer.
Wenn wir anschließend für Sie tätig werden sollen, so rechnen wir die Erstberatungsgebühr auf unsere nachfolgende Tätigkeit an. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine kostenlose Rechtsberatung erteilen können.
Ja, das tun wir.
Und zwar dann, wenn wir den Aufwand in einem Mandat nicht abschätzen können oder bereits bei Annahme des Mandats abzusehen ist, dass die Bearbeitung einen hohen Zeitaufwand erfordern wird.
Wir rechnen minutengenau ab. Wenn wir 23 Minuten gearbeitet haben, stellen wir auch nur 23 Minuten in Rechnung.
In der Regel ist es nicht wirtschaftlich sinnvoll, wegen geringer Gegenstandswerte einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Wir lehnen in jedem Fall Mandate ab, bei denen die voraussichtlichen Rechtsanwaltsgebühren den Gegenstandswert übersteigen.