Ja, das tun wir.
Und zwar dann, wenn wir den Aufwand in einem Mandat nicht abschätzen können oder bereits bei Annahme des Mandats abzusehen ist, dass die Bearbeitung einen hohen Zeitaufwand erfordern wird.
Wir rechnen minutengenau ab. Wenn wir 23 Minuten gearbeitet haben, stellen wir auch nur 23 Minuten in Rechnung.